Zum Konflikt um das Mindestsicherungskonzept der Bundestagsfraktion

Darstellung zum Konflikt um das Mindestsicherungskonzept der Bundestagsfraktion DIE LINKE, von Katja Kipping

In einigen Medienberichten wird die Diskussion um das Mindestsicherungskonzept der Bundestagsfraktion dargestellt als ein Konflikt „Grundeinkommen versus Hartz IV light“, personalisiert durch Klaus Ernst und mich. In der folgenden Notiz möchte ich die Hintergründe dieser inhaltlichen Auseinandersetzung aus meiner Sicht beleuchten.

1. Streit geht um konkrete Ausgestaltung von Grundsicherung
Es ist bekannt, dass ich eine glühende Verfechterin des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) bin. Aber ich musste zur Kenntnis nehmen, dass die Bundestagsfraktion bereits zu Beginn der Wahlperiode einen demokratischen Beschluss gefasst hat, in dieser Wahlperiode keinen Antrag zur Einführung eines BGE zu stellen. So sehr ich mich also außerparlamentarisch weiter für das BGE engagiere, so sehr war auch mir klar, dass es bei der Fraktionsentscheidung über unsere Alternative zum Arbeitslosengeld II nicht um ein Bedingungsloses Grundeinkommen, sondern nur um eine Grundsicherung für Bedürftige geht. Offen ist allein, wie das Grundsicherungsmodell ausgestaltet ist.

2. Entscheidende Sätze aus NRW-Original fehlen
Das nun vorliegenden Mindestsicherungskonzept von Klaus Ernst, welches vom Fraktionsvorstand bestätigt wurde, basiert im Wesentlichen auf einem Antrag, der auf dem Landesparteitag in NRW vorlag, dort aber nicht abschließend behandelt wurde. (An diesem NRW-Papier wirkten auch namhafte BGE-Gegner mit. Insofern kann man dem Papier nicht unterstellen, es ziele auf ein BGE ab.) Nun gehen meine Vorstellungen einer linken Grundsicherung weit über das NRW-Original hinaus. (So enthält das NRW-Original keinen konsequenten Bruch mit den Privilegien der Ehe und es bleibt in der Logik Regelsatz plus Kosten der Unterkunft.) Aber immerhin wäre das NRW-Original eine Grundlage für einen Kompromiss gewesen, da es sich klar zu dem Ziel Armutsvermeidung und zur Sanktionsfreiheit bekennt.
Aber ausgerechnet diese beiden wichtigen Inhalte (Sanktionsfreiheit und Orientierung an Armutsgrenze) fehlen in dem Mindestsicherungskonzept von Klaus Ernst. Und auch auf wiederholte Bitten war er nicht bereit, diese wieder aufzunehmen. Konkret hat Klaus Ernst bei ansonsten quasi identischer Übernahme des NRW-Originals folgende Sätze aus dem Konzept gestrichen:

3a. Statt Orientierung am Armutsrisikogrenze Bezug aufs soziokulturelle Existenzminimum
Im NRW-Original heißt es:
„Sie (die Bedarfsbemessungskommission) ermittelt den Bedarf anhand der in der Bundesrepublik Deutschland und der EU anerkannten Armutsgrenze von 60% des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens und anhand von Referenzwarenkörben für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche nach Altersgruppen. Die Referenzwarenkörbe beinhalten tatsächliche Güter und Dienstleistungen, die für ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe erforderlich sind."
Stattdessen bezieht sich das Ernst-Papier positiv auf das „soziokulturelle Existenzminimum,“ das auch jetzt für Hartz IV verwendet wird und keine tatsächliche Teilhabe garantiert.

3b. Absage an Sanktionsfreiheit
Im NRW-Original heißt es zum Thema Sanktionsfreiheit:
„Der Anspruch auf Mindestsicherung muss „voraussetzungslos“ bestehen, wenn und so lange der Bedarf sonst nicht gedeckt ist. Das tatsächliche Bestehen einer Bedürftigkeit ist die einzige Anspruchsvoraussetzung. Jede weitere Bedingung (z.B. die Aufgabe „unerwünschter Verhaltensweisen“) oder Sanktion (Leistungskürzung oder -entzug) kollidiert mit dem aus Art 1 GG hergeleiteten Ziel der Sicherung eines menschenwürdigen Lebens. Daher müssen leistungsrechtliche Sanktionen, z. B. bei Ablehnung einer angebotenen Beschäftigung, entfallen.“
Diese Passage fehlt gänzlich im Ernst-Papier. Stattdessen heißt es da: „Die automatische Sanktionierung nach pauschalen Kriterien entfällt.“ Nun mag es im Einzelfall eine Verbesserung gegenüber dem status quo darstellen, wenn nicht mehr pauschal gekürzt wird. Solange aber das Personal auf den JobCentern unter Einspardruck steht, kann das nicht-pauschale Kürzen der Leistung für den Bedürftigen sogar noch schlimmer ausfallen.

4. Wenigstens Grenzziehung beim Sanktionen
Ich bin der Meinung, unsere Botschaft sollte lauten: Keiner darf weniger als 800 Euro haben. Diese Position wird von Klaus Ernst u.a. nicht geteilt. Deswegen habe ich mehrmals nachdringlich darum gebeten, dass diejenigen, die Kürzungen befürworten (was ich politisch ablehne), wenigstens eine Summe angeben, unter die nicht mehr gekürzt werden darf. Doch dieser Bitte kam Klaus Ernst auch in der 2. Überarbeitung nicht nach. Stattdessen heißt es:
„Der Schutz der Menschenwürde und insbesondere des Kindeswohls bilden eine verbindliche Einschränkung der Kürzung von Leistungen der gesetzlichen Mindestsicherung.“
Dies mag auf den ersten Blick gut klingen. Aber ein menschenwürdiges Leben ist heute schon gemäß SGB I zu sichern. Da die Menschenwürde nur schwer materiell zu fassen ist und auch – wie aktuelle Urteile zeigen – keinen Schutz vor einer 100prozentigen Kürzung darstellt, schützt der Verweis auf die Menschenwürde bei Fehlen jeglicher Kürzungsgrenze nicht vor einer möglichen 100prozentigen Kürzung der Regelleistung.

Nun hieß es, meine Aussage, Klaus Ernst schließe eine 100prozentige Kürzung der Mindestsicherung nicht aus, sei pure Denunziation. Da Klaus Ernst sich seit Jahren, auch auf wiederholte Bitten, weigert, eine Summe zu benennen, unter die seiner Meinung nach nicht mehr gekürzt werden darf, bin ich zu dem obigen Schluss gekommen. Ich würde gerne eingestehen, dass es sich bei dieser meiner Schlussfolgerung um einen Irrtum handelt. Aber wenn die Gefahr einer 100prozentigen Kürzung ausgeschlossen werden soll, dann muss irgendeine Grenzlinie genannt werden.

5. Problematisches Verfahren
Zur Vorgeschichte: Innerhalb des AK Soziales und Gesundheit in der Bundestagsfraktion werden seit längerem drei Modelle diskutiert. Eins von Klaus Ernst, eins von mir und eins, welches von der Hälfte der AK-Mitglieder vertreten wurde. Letzteres lag politisch ungefähr in der Mitte zwischen meinem und dem Ernstschen Konzept und hätte somit eine gute Grundlage für einen Kompromiss gebildet. Leider wurde durch den AK-Leiter Klaus Ernst eine Abstimmung über die drei Modelle verhindert. Vielmehr brachte er allein einen Vorschlag in den Fraktionsvorstand ein, der mit dem AK vorher nicht einmal diskutiert wurde. Problematisch am weiteren Ablauf war vor allem, dass es im AK nie zu ordnungsgemäßen Abstimmungen über Änderungsanträge kam, sondern beständig Klaus Ernst Herr des Verfahrens war. AK-Mitglieder konnten lediglich ÄnderungsWÜNSCHE an ihn richten, über deren Aufnahme zur Vorlage im Vorstand er entschied.

6. Vorherige Diskussion mit Partei im Vorfeld ermöglichen
Bei solch grundlegende Entscheidungen sollte, wenn sie schon von der Fraktion getroffen werden, vorher die Möglichkeit bestehen, sie mit interessierten Parteimitgliedern zu diskutieren. Der Parteivorstand hat diesbezüglich auch einen entsprechenden Beschluss gefasst in dem es heißt: „Über die Medien der Partei wird die Diskussion über die konkrete Ausgestaltung des Grundsicherungsmodells der LINKEN befördert – mit dem Ziel bis zur Erstellung des nächsten Bundestagswahlprogramms die Meinungsbildung voranzutreiben."
Stattdessen strebte Klaus Ernst ein Verfahren unter enormen Zeit- und Disziplinierungsdruck an. Auf sein Betreiben sollte die endgültige Abstimmung auf der Fraktionsklausur vor den Hessenwahlen stattfinden. Meine wiederholte Bitte, eine solch kontroverse, für die Partei interessante Debatte nicht wenige Tage vor den Wahlen unter Zeit- und Disziplinierungsdruck anzusetzen, wurde lange überhört. Erst auf Grund der Verkürzung der Klausur auf einen Tag wurde die Beschlusslage von der TO der Klausur genommen. Nun soll wohl auf einer Fraktionssitzung im Februar darüber abgestimmt werden. Die Partei hat also etwas Zeit für eine inhaltliche Auseinandersetzung gewonnen.

Abschließendes
Tatsächlich gehen die inhaltlichen wie methodischen Vorstellungen von Klaus Ernst und mir weit auseinander. Beide Positionen sollten jedoch einen Platz in der neuen Linken haben. So sehr ich mich für meine Positionen engagiere, so wenig erwarte ich, dass diese immer eins zu eins zur offiziellen Position der Partei werden. Allerdings fände ich es politisch verheerend, wenn sich die Linksfraktion für ein Mindestsicherungsmodell ausspricht, welches eine 100prozentige Kürzung nicht ausschließt und welches sich nicht an der Armutsgrenze orientiert. Wegen dieser politischen Implikation hoffe ich, dass das Ernstsche Papier nicht unverändert bleibt. Und ich hoffe, dass die Fraktion einen Kompromiss findet.

Katja Kipping (MdB) ist sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und stellvertretende Parteivorsitzende DIE LINKE.

Weitere Informationen zur Mindestsicherungs-Debatte und eine Auswahl von Stellungnahmen finden sich hier auf unserer Website sowie bei der BAG Grundeinkommen.

AnhangGröße
090115_Darstellung Konflikt LINKE Mindestsicherung.pdf71.58 KB